Die Förderung kann bis zu 6 Monate nach
Inbetriebnahme des Displays beantragt werden.
BAFA gewährt Zuschuss i.H.v. bis zu 2.400 €
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Visualisierungsmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen) durch einen Zuschuss von bis zu 2.400,00 €. (100%-Finanzierung)
Zuwendungsfähig sind öffentliche Einrichtungen wie allgemeinbildende Schulen, Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen.
Das Antragsverfahren ist unbürokratisch. Der Antrag ist durch ein vorgegebenes Antragsformular innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme des Displays durch die öffentliche Institution zu stellen. Zusammen mit dem Display muss eine Rechnungskopie des Displays eingereicht werden.
Anträge können von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise, Regionalverbände, Landschaftsverbände, etc.), kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Antragstellern gestellt werden.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 511
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Ergänzende Hinweise:
Nach Nummer 4.2 der Richtlinien "gilt die Antragsberechtigung für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde oder errichtet werden soll, sowie für von diesen beauftragte Energiedienstleistungsunternehmen (Kontraktoren).
Pächter, Mieter oder Kontraktoren benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen."


